Elternfortbildung
In Rheinland-Pfalz ist das Recht der Eltern auf Elternfortbildung in § 47 Schulgesetz verankert. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur und der Landeselternbeirat Elternfortbildung zur Förderung der Zusammenarbeit von Eltern und Schule durch.
Das Fortbildungsangebot setzt sich zusammen aus:
- Regelmäßig regional angebotenen Veranstaltungen zu den Themen "Rechte und Pflichten von Eltern und Elternvertretungen" sowie "Kommunikation und Gesprächsführung"
- Ergänzenden und / oder vertiefenden Fortbildungen an Schulen vor Ort durch Elternmoderatorinnen und Elternmoderatoren
- Einer jährlich stattfindendden zentralen Fortbildungsveranstaltung zu einem Schwerpunktthema
- Finanzielle Unterstützung schuleigener Elternfortbildungskurse
- Weiterqualifizierung der Funktionsträger (Mitglieder des Landeselternbeirats, der Regionalelternbeiräte sowie der Elternmoderatorinnen und Elternmoderatoren
Einen Flyer, in dem alle Elemente der Elternfortbildung zusammengestellt sind, finden Sie
hier.
