Reizthema "Kopiergeld"
Im Zuge der Regelungen zur Schulbuchausleihe wurde auch häufig das Thema " Kopiergeldpauschale" angeschnitten. Nähere Informationen dazu erhalten Sie
hier.
Im Zuge der Regelungen zur Schulbuchausleihe wurde auch häufig das Thema " Kopiergeldpauschale" angeschnitten. Nähere Informationen dazu erhalten Sie
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Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur hat nachfolgende Information zu Nachhilfeinstituten und Pressemeldungen über Unterwanderung durch Scientology herausgegeben:
Nach § 8 des Landesgesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) haben gehörlose und hörbehinderte Menschen und Menschen mit eingeschränkter Sprechfähigkeit das Recht, sich mit den in § 5 LGGBehM aufgeführten Behörden in deutscher Gebärdensprache zu verständigen, soweit dies zur Wahrnehmung eigener Rechte im Verwaltungsverfahren erforderlich ist. Zu diesen Behörden zählen auch die Schulen. Diese haben auf Wunsch von betroffenen Eltern im erforderlichen Umfang die Übersetzung durch Gebärdendolmetscherinnen oder Gebärdendolmetscher oder die Verständigung mit anderen Kommunikationshilfen sicherzustellen.
Nähere Informationen finden Sie
hier.
Zum 1. Januar 2008 wurde das Urheberrecht geändert. Seitdem dürfen Kopien aus Schulbüchern und sonstigen Unterrichtsmaterialien nur noch mit Zustimmung der Rechteinhaber gefertigt werden. Rechteinhaber sind die Bildungs- und Schulbuchverlage und deren Autoren.
Diese haben mit den Ländern eine Vereinbarung geschlossen, die den Schulen Kopien erlaubt. In der Vereinbarung ist geregelt, in welchem Umfang und zu welchem Zweck Kopien gefertigt werden dürfen.
Nähere Informationen über das Kopieren an Schulen finden Sie in der Broschüre der Kultusministerkonferenzund des VdS Bildungsmedien e.V., die
hier abrufbar ist.