Elternfortbildung
In Rheinland-Pfalz ist das Recht der Eltern auf Elternfortbildung in § 47 Schulgesetz verankert. Das Ministerium für Bildung und der Landeselternbeirat führen Elternfortbildung zur Förderung der Zusammenarbeit von Eltern und Schule durch.
Das Fortbildungsangebot setzt sich zusammen aus:
- regelmäßig regional angebotenen Veranstaltungen zu den Themen "Rechte und Pflichten von Eltern und Elternvertretungen", "Kommunikation und Gesprächsführung" sowie "Moderation/Lebendige Gestaltung von Elternabenden"
- ergänzenden und/oder vertiefenden Fortbildungen an Schulen vor Ort
- dem Elternfachtag (einer seit 2011 jährlich stattfindenden zentralen Fortbildungsveranstaltung zu einem Schwerpunktthema),
- der finanziellen Unterstützung schuleigener Elternfortbildungskurse und
- der Weiterqualifizierung der Funktionsträger (Mitglieder des Landeselternbeirats und der Regionalelternbeiräte).